Ermäßigter Umsatzsteuersatz bei Krankenfahrten durch Mietwagenunternehmer

In der Vergangenheit wurde sich immer wieder zwischen Taxi-Unternehmen und der Finanzverwaltung gestritten, unter welchen Voraussetzungen der ermäßigte Steuersatz bei sogenannten Krankenfahrten durch Taxen bzw. durch Mietwagen mit Fahrergestellung Anwendung fand.

Hierzu hat sich das Bundesamt für Finanzen mit Verfügung vom 02.06.2016; III C 2 – S 7244/07/10002; nach verschiedenen Urteilen des Jahres 2014/2015 geäußert und den Anwendungserlass im Abschnitt 12.3 im Absatz 8 wie folgt gefasst:

(8) 1Grundsätzlich nicht begünstigt ist der Verkehr mit Mietwagen (BFH-Urteile vom 30.10.1969, V R 99/69, BStBl 1970 II S. 78, vom 2.7.2014, XI R 22/10, BStBl 2015 II S. 416 und XI R 39/10, BStBl 2015 II S. 421, und BVerfG-Beschluss vom 11.2.1992, 1 BvL 29/87, BVerfGE 85 S. 238).

2Der Mietwagenverkehr unterscheidet sich im Wesentlichen vom Taxenverkehr dadurch, dass nur Beförderungsaufträge ausgeführt werden dürfen, die am Betriebssitz oder in der Wohnung des Unternehmers eingegangen sind (§ 49 Abs. 4 PBefG).

3 Führt ein Mietwagenunternehmer hingegen Krankentransporte mit hierfür nicht besonders eingerichteten Fahrzeugen durch (vgl. Abschnitt 4.17.2) und beruhen diese steuerpflichtigen Leistungen auf mit Krankenkassen geschlossenen Sondervereinbarungen, die ebenfalls für Taxiunternehmer gelten, ist die Steuerermäßigung bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen anwendbar (vgl. BFH-Urteil vom 2.7.2014, XI R 39/10, a.a.O.). 4Die Gleichartigkeit dieser für Mietwagen- bzw. Taxiunternehmer geltenden Sondervereinbarungen kann für den Bereich der Krankentransporte aus Vereinfachungsgründen regelmäßig unterstellt werden.

Das bedeutet, dass auch für Krankentransporte mit Mietwagen der ermäßigte Steuersatz gilt, sofern die sonstigen Voraussetzungen (Nahverkehr; 50KM-Umkreis) erfüllt sind.

2 Kommentare
  1. Joachim Hussing
    Joachim Hussing sagte:

    Da meine Oma gerne mehr zum Thema Krankenfahrten wissen wollte und sie den PC nicht bedienen kann, bin ich echt froh, dass ich diesen Artikel gefunden habe. Die Informationen werden meine Oma interessieren. Jetzt wo ich das alles lese, bin ich auch interessiert.

  2. Katherine Fischer
    Katherine Fischer sagte:

    Da meine Oma gerne mehr zum Thema Krankentransport wissen wollte und sie den PC nicht bedienen kann, bin ich echt froh, dass ich diesen Artikel gefunden habe. Die Informationen werden meine Oma interessieren. Das ist gut zu wissen, wie man herausfindet, ob der Steuersatz gilt oder nicht.

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